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WER TRÄGT WAS?
KOSTEN DER OSTEOPATHIE

PRIVATE KRANKENKASSEN
Unsere Honorare werden gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) berechnet. Viele Privatkassen haben unterschiedliche Tarife, sodass die Rechnung an die Preise der jeweiligen PKV bzw. an die Sätze der Bundesbeihilfe angeglichen werden. Der Satz für eine osteopathische Behandlung beträgt 95,- € bis 125,- € [ab August 2025].

Genauere Informationen finden sich in der Regel im eigenen Versicherungsvertrag unter dem Punkt „Leistungen“ oder direkt bei der jeweiligen Krankenkasse.
 

GESETZLICHE KRANKENKASSEN
Für gesetzlich Versicherte handelt es sich bei der osteopathischen Behandlung um eine Selbstzahlerleistung. Die Kosten betragen 100,- € [ab August 2025] bzw. den Mindestsatz laut Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bei anderen Naturheilverfahren wie z.B. der Neuraltherapie. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen inzwischen zumindest einen Teil der Kosten für Osteopathie – darunter z.B. die AOK, BIG direkt gesund, Securvita, einige BKKs und die Hanseatische Ersatzkasse.

Wenn zu der normalen Behandlung Labordaiagnostik oder Akupunktur dazu kommt, kostet die Behandlung 125,- €.

Weitere Informationen zur Kostenübernahme finden sich unter: Bundesverband Osteopathie e.V. | www.bv-osteopathie.de
oder direkt bei der jeweiligen Versicherung.
 

PRIVATE ZUSATZVERSICHERUNGEN
Bei bestehender privater Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen können die Behandlungskosten darüber abgerechnet werden – auch bei gesetzlicher Krankenversicherung.
 

ABSAGEREGELUNG
Für den Fall, dass ein Termin seitens der behandelten Person nicht wahrgenommen werden kann, muss dieser 24 Stunden vorher abgesagt werden. Der Termin wird dann kostenfrei storniert und ein Ersatztermin angeboten.

Unentschuldigt nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine (auch bei Krankheit, Wetterbedingungen, Krankheit von Angehörigen, Autopannen, Ausfall von Kinderbetreuung usw.) werden mit 50,- € berechnet.