und Abrechnungsmöglichkeiten
PRIVATE KRANKENKASSEN
Meine Honorare werden gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) berechnet. Viele Privatkassen haben unterschiedliche Tarife, sodass die Rechnung an die Preise der jeweiligen PKV bzw. an die Sätze der Bundesbeihilfe angeglichen werden.
Genaueres erfahren Sie hierzu in Ihrem Versicherungsvertrag üblicherweise unter „Leistungen“ oder bei Ihrer Krankenkasse direkt.
GESETZLICHE KRANKENKASSEN
Als gesetzlich versicherte Patienten sind Sie Selbstzahler und entrichten 90,- € für eine osteopathische Behandlung bzw. den Mindestsatz laut Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) für andere Naturheilverfahren wie z. B. Neuraltherapie.
Allerdings übernehmen inzwischen viele gesetzliche Krankenkassen zumindest anteilig die Kosten für Osteopathie, wie z. B. die AOK, die BIG direkt gesund, die Securvita, einige BKK und die Hanseatische Ersatzkasse.
Weitere Informationen zur Kostenübernahme finden Sie unter:
Bundesverband Osteopathie e. V.
www.bv-osteopathie.de
oder direkt bei Ihrer Versicherung.
PRIVATE ZUSATZVERSICHERUNGEN
Wenn Sie als gesetzlich Krankenversicherter eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker haben, können Sie die Kosten der Behandlung darüber abrechnen.