WER TRÄGT WAS?
KOSTEN DER OSTEOPATHIE
PRIVATE KRANKENKASSEN
Unsere Honorare werden gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) berechnet. Viele Privatkassen haben unterschiedliche Tarife, sodass die Rechnung an die Preise der jeweiligen PKV bzw. an die Sätze der Bundesbeihilfe angeglichen werden. Der Satz für eine osteopathische Behandlung beträgt 95,- bis 110,- € [ab Mai 2024].
Genaueres erfahrt ihr hierzu in eurem Versicherungsvertrag üblicherweise unter „Leistungen“ oder bei eurer Krankenkasse direkt.
GESETZLICHE KRANKENKASSEN
Als gesetzlich versicherte Patienten sind Sie Selbstzahler und entrichten 95,- € [ab Mai 2024] für eine osteopathische Behandlung bzw. den Mindestsatz laut Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) für andere Naturheilverfahren wie z. B. Neuraltherapie. Allerdings übernehmen inzwischen viele gesetzliche Krankenkassen zumindest anteilig die Kosten für Osteopathie, wie z. B. die AOK, die BIG direkt gesund, die Securvita, einige BKK und die Hanseatische Ersatzkasse.
Weitere Informationen zur Kostenübernahme findet ihr unter: Bundesverband Osteopathie e. V. | www.bv-osteopathie.de
oder direkt bei eurer Versicherung.
ZUSATZLEISTUNGEN
Akupunktur: 25,- bis 45,- €, je nach Zeitaufwand und Materialeinsatz.
Laborleistungen: Bei Laborleistungen werden zusätzlich einmalig 30,- € berechnet.
PRIVATE ZUSATZVERSICHERUNGEN
Wenn ihr als gesetzlich Krankenversicherte eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker habt, könnt ihr die Kosten der Behandlung darüber abrechnen.
ABSAGEREGELUNG
Für den Fall, dass ein Termin seitens des Patienten nicht wahrgenommen werden kann, muss dieser 24 Stunden vorher abgesagt werden. Der Termin wird dann kostenfrei storniert und ein Ersatztermin angeboten.
Unentschuldigt nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine (auch bei Krankheit, Wetterbedingungen, Krankheit von Angehörigen, Autopannen, Ausfall von Kinderbetreuung usw.) werden mit 50% des jeweiligen Rechnungsbetrages berechnet.